Heikle Angelegenheit behandelt

Bauausschuss besichtigte und beriet Grenzabstands-Fall in der Philosophenweg-Siedlung

ROTHENBURG – Mit einer heiklen Angelegenheit und einem damit verbundenen Ortstermin hat die jüngste Sitzung des Bauausschusses begonnen. Beim Neubau eines Privathauses an der Karl-Rahn-Straße ist der im Bebauungsplan festgelegte Abstand zur Grundstücksgrenze unterschritten worden.

Nachbarn sehen sich getäuscht.  Zumal sie bei ihrer Unterschrift unter den Plan davon ausgingen, dass die  für alle verbindlichen Regeln auch für das kommende Bauvorhaben gelten. Dass in den vorgelegten Unterlagen der Abstand um zwei Meter zurückgenommen war, hatten sie ebensowenig erkannt wie nachher auch der zuständige Mitarbeiter des städtischen Bauamts.
Der Hausbau wurde schließlich umgesetzt wie im eingereichten Plan vorgesehen. Nun fühlen sich die Nachbarn in ihrem Recht und in ihrer Aussicht beschnitten. Der Bauausschuss sah sich das vor Ort an. Bei seiner Sitzung kam er dann zu der einstimmigen Entscheidung, für den Neubau des Einfamilienhauses mit Garage vom üblichen Grenzabstand zu befreien. Wie die Angelegenheit wohl im Zuge einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung entschieden wird? Der Anwalt der Nachbarn war beim Ortstermin mit von der Partie.
Bei der Sitzung informierte Stadtbaudirektor Michael Knappe über die technische Möglichkeit, die Keller von Gebäuden vor dem Überschwemmen durch Eindringen von Wasser aus dem Kanal zu schützen. Eine Rückstau-Klappe in der Bodenplatte oder am Abwassersammler auf dem Grundstück beseitigt das Problem. Das sei die bessere Lösung, als den Kanalquerschnitt zu vergrößern, wie von Anliegern der Wolffstraße und des Kaiserwegs gewünscht. Zahlen zu einem solchen Wunschprojekt werden demnächst dargestellt.
Außerdem genehmigte der Bauausschuss gegen die Stimme von Stadtrat Fritz Sommer die Kostenmehrung von rund 28000 Euro bei den Natur-steinarbeiten für den Umbau des Luitpoldschulhauses zum Campus. Insgesamt liege das Projekt im Kostenrahmen, derzeit bei 4,072 Millionen Euro (ohne Außenanlagen), hieß es.
Einstimmig genehmigte der Bauausschuss auch den Antrag eines Modegeschäfts, vor dem Eingang des Anwesens Marktplatz 3 (ehemalige Löwen-Apotheke) zwei Bekleidungspuppen als Blickfang aufstellen zu dürfen. Im dortigen Laden soll künftig in Rothenburg hergestellte Damenmode verkauft werden. -ww-

Ein Kommentar zu Heikle Angelegenheit behandelt

  1. Rainer Ehnes sagt:

    Unglaublich am Marktplatz darf man gleich zwei Bekleidungspuppen aufstellen und in der Spitalgasse darf man nicht eine aufstellen.
    Weiter so Herr Hartl, Herrn Wohlfahrt sein Weinachtsauto ist ja auch kein Werbefahrzeug, da fehlte es ja an der motorisierten Werbefläche.
    Wie Sie das meinen müssen Sie einmal erklären.
    Hat das Fahrzeug zu wenig PS, oder sind die Schriftzüge „Käthe Wohlfahrt“ oder „Freude bereiten mit Geschenken von Käthe Wohlfahrt“ nicht groß genug geschrieben.

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