Nichts Neues? Von wegen!

Weitere Argumente gegen Bebauung des Philosophenwegs-Ost

ROTHENBURG – Als Voraussetzung für eine Neudiskussion des Stadtrates zur Bebauung des Philosophenwegs-Ost wurden neue Fakten gegenüber den 2009 gefassten Beschlüssen verlangt. Diese Fakten sehen Bürgerinitiative, Bund Naturschutz, Alt-Rothenburg und der frühere Stadtheimatpfleger Eduard Knoll „mehrfach gegeben“. Sie haben ihre Erkenntnisse zu Tatsachen gebündelt schriftlich an den Stadtrat weitergegeben, in der Hoffnung, dass ihre „handfesten Argumente“ nicht ignoriert werden.

Was dient der Allgemeinheit? An der geplanten Philosophenweg-Bebauung (hier beim Ortstermin im April) scheiden sich die Geister.

Betrachtet man die Abwägungen des Stadtrates und der Verwaltung zur Aufstellung des Bebauungsplans im Jahre 2009, werfen sie auch  jetzt, zehn Jahre später, einige neue Fragen auf. Auch die Regierung von Mittelfranken beurteilt die Situation heute strenger als  noch vor zehn Jahren. Die Begriffe „Nachverdichtung“ und „Innenbereich“ nach Paragraph 13 des Baugesetzes, mit dem das beschleunigte Bebauungsplanverfahren seinerzeit begründet wurde, kann im Nachhinein gesehen, „durchaus unterschiedlich interpretiert werden“.

Eduard Knoll, damals wie heute ein Verfechter des Ensemble-Erhalts, ist der Sache noch einmal auf den Grund gegangen. Nach seiner Auffassung entspricht der Bebauungsplan nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplans als Grünzone, „da es sich nicht um Maßnahmen einer Innenentwicklung und keinesfalls um eine Nachverdichtung handelt.“ Eine Nachverdichtung sei nur gegeben, wenn eine in sich geschlossene Infrastruktur innerhalb einer bereits bestehenden Bebauung vorliegt. Dies treffe für den östlichen Bereich des Bebauungsplans nicht zu. Für Eduard Knoll steht fest: „Der Bebauungsplan wurde zumindest für den östlichen Bereich mit nicht zutreffenden Argumenten begründet und ist damit von Anfang an rechtswidrig.“

Nach der zwischenzeitlich vergangenen Zeit von zehn Jahren ist der Bebauungsplan aus baurechtlicher Sicht rechtsverbindlich und ein Klagerecht besteht nicht mehr. Seine kritische Betrachtung will Eduard Knoll dem Stadtrat aber nicht ersparen. Zwar ist  der Bebauuunngsplan aufgrund des Zeitraums nicht mehr anfechtbar, aber er unterliegt nach wie vor der Disposition der Stadt Rothenburg als Inhaberin der Planungshoheit und ist somit nur von dieser änderbar. Der Bereich Philosophenweg -Ost war bei der Aufstellung des Bebauungsplans als Grünzone ausgewiesen. Im Bebauungsplan wurde die Änderung des Flächennutzungsplans bereits vor zehn Jahren vorgeschrieben. Warum das bisher nicht geschah, ist den Gegnern der Bebauung unklar. Sie haben deshalb die Hoffnung, dass diese vorgeschriebene Änderung auch weiterhin nicht vollzogen wird und so eine Rücknahme des Verfahrens ohne weiteres möglich ist.

Sensibilität angemahnt

Bund Naturschutz und Verein Alt-Rothenburg verweisen in ihren Schreiben noch einmal ausführlich auf den ökologischen und historischen Wert des Areals – von stichhaltigen Argumenten untermauert. Dr. Markus Naser führt aus, dass der Bereich um das Turmseelein erst nach der Aufstellung des Bebauungsplans in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen worden ist. Die Brücke selbst war zwar schon vorher in der Liste verzeichnet. Das Graben-Areal wurde aber erst im Zuge einer Nachqualifizierung aufgenommen. Auch hier liegt also ein neuer Fakt im Vergleich von vor zehn Jahren vor, wird argumentiert.

Das Areal wird von Seiten der zuständigen Denkmalschutzbehörde heute als noch wertvoller angesehen als früher, führt der Vorsitzende von Alt-Rothenburg ins Feld. Es gebe nur noch ganz wenige Fälle, in denen sich mittelalterliche Vorfeldbefestigungen überhaupt erhalten haben: „Eine Stadt wie Rothenburg sollte mit diesem historischen Erbe sensibel umgehen.“

Es wird weiter hartnäckig für den Erhalt des Grüngürtels argumentiert. Fotos: mes/sis

Die geplante Bebauung würde die alten Wälle an mehreren Stellen durchschneiden und den aktuell noch erfahrbaren historischen Zusammenhang zerstören: „Es handelt sich um Überreste eines Wall-Graben-Systems aus dem späten Mittelalter.“ Die Wälle bestehen aus aufgeschütteter Erde: „Wenn die Grabungen also keinen Befund liefern, dann schmälert das die historische Bedeutung der Wälle nicht im Geringsten. Es wäre im Gegenteil eine kleine Sensation, wenn sich mehr fände als nur aufgeschüttete Erde.“ Einig sind sich Alt-Rothenburg und Bund Naturschutz auch in der ökologischen Bewertung des Geländes. Es dürfe nicht für ein paar wenige Bauplätze geopfert werden. Es gebe noch genügend weniger schützenswerte Flächen im Umgriff der Stadt, die man für eine zukünftige Bebauung hernehmen könnte.

Dieses Argument gelte auch für den Fall, dass die artenschutzrechtliche Prüfung keine besonders schützenswerten Arten nachweisen sollte: „Der ökologische Wert des momentan vorhandenen Biotops ist unabhängig davon ungleich höher als der ökologische Wert einer Acker- oder Wiesenfläche im Rothenburger Norden oder Osten.“

Unliebsame Überraschungen

Der Bereich um das Turmseelein liegt in einer Mulde, von drei Seiten fließt das Wasser hier zusammen, bevor es in Richtung Taubertal abfließt.   Neu sei, dass man aufgrund des Klimawandels mit Starkregen-Ereignissen „in viel größerer Häufigkeit rechnen muss, als dies in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.“ Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis die Erschließungsstraße das erste Mal unter Wasser steht. Oder sich das Baugebiet zu einem „teuren feuchten Loch entwickelt.“ Außerdem wiegt schwer, dass das Gelände „nicht als archäologiefrei zu verkaufen ist.“ Bauherren müssten alle Bodenuntersuchungen für Keller, Tiefgaragen als Verursacher selbst bezahlen, heißt es.

Die im Bebauungsplan aufgezeigte Flächenversiegelung auf öffentlichem Grund für Zufahrtsstraße, Wendehammer, Parkplätze stehe mit 1600 Quadratmetern „im hochgradigen Widerspruch zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden.“ Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der von den Grünen damals geforderte Grünordnungsplan eines renommierten Landschaftsarchitekten bereits erstellt wurde?

Was die Kosten für den im Bebauungsplan beschlossenen naturnahen Park und die Untertunnelung der vorhandenen Umgehungsstraße anbelangt, gibt es die Befürchtung, „dass sie den größten Teil der Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen verschlingen.“ Außerdem wird auf die schon seinerzeit kritische Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken sowie die ablehnende Haltung des Denkmalamtes, des Regionalen Planungsverbandes, des Stadtheimatpflegers sowie auf die über tausend Unterschriften Rothenburger Bürger gegen die Planung verwiesen.

Kritisch wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand hinterfragt: „Wie will eine Stadt die Bebauung ökologisch sensibler Bereiche in Privathand glaubhaft einschränken, wenn sie zugleich den ökologischen Wert eigener Bereiche durch Bebauungsfreigabe ruiniert?“ Kommunalpolitisch „dürfte eindeutig sein, dass Wohnraumprobleme einer Stadt nicht durch die Bebauung eines Grüngürtels für einige wenige Wohnhäuser zu lösen sind.“ Ob sich der Stadtrat tatsächlich auf die weitere Argumentation und unterschiedlichen Standpunkte einlässt, wird sich zeigen.                                     sis

Ein Kommentar zu Nichts Neues? Von wegen!

  1. Ziegler sagt:

    Also nochmal, 2 Fragen, die alles klären:
    1. Wieviele Grundstücke sind es und wie groß jedes?
    2. Wer hat sich schon als Käufer vormerken lassen?
    Die Antworten werden die Entscheidungen des Stadtrates sicherlich im „Sinne der Bevölkerung“ erscheinen lasssen !

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