Nein zu Lichtvorhängen
Bauausschuss: Keine Ausnahme für Häuser in der Herrngasse
ROTHENBURG – Mit acht Stimmen abgelehnt hat der Bauausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend im Rathaus den Antrag aus der Herrngasse auf endgültige Zulassung der weihnachtlichen Lichtervorhänge an vier Hausfassaden in der Nähe des Brunnens dort. In den letzten Jahren durften sie noch ausnahmsweise leuchten, obwohl sie in der Altstadt eigentlich kategorisch ausgeschlossen sind.
Den Eigentümern der betreffenden Gebäude war von der Stadtverwaltung vor Wochen mitgeteilt worden, dass diese jahrelange Duldung, wie sie Stadtbaumeister Michael Knappe nannte, nicht verlängert werden kann. Daraufhin beantragten sie offiziell eine „Abweichung wegen Weihnachtsbeleuchtung“, die dem Bauausschuss nun zur Beschlussfassung vorlag.
Die bisherige Ausnahme sei ausdrücklich nur für eine Übergangsfrist gedacht gewesen, betonte Dr. Günther Strobl (SPD). Schließlich habe man die strikte Regelung im Stadtrat beschlossen, um vor Kitsch zu schützen. Er sehe im Übrigen nicht den Bauausschuss am Zug, sondern den Stadtrat, denn der habe schließlich die Satzung beschlossen und der habe dann auch in dieser Sache zu entscheiden. Wenn hier eine Ausnahme zum Tragen kommen würde, hätte das ein Theater in der ganzen Altstadt zur Folge, machte Dr. Karl-Heinz Schneider (FRV) klar. Rothenburg werde wegen des zurückhaltenden Weih-nachtsschmucks in der Altstadt mit den aufgesteckten Bäumchen an den Auslegern schließlich allgemein bewundert. Ein Abweichen von der strikten Linie bedeute die Aufgabe des eigenen Profils.

Die Lichtvorhänge an Häusern der Herrngasse waren nur vorübergehend geduldet. Sie dürfen jetzt nicht mehr erleuchten. Foto: Weber
Ihm gefielen die Lichtervorhänge an den vier Gebäuden in der Herrngasse besser als vieles andere, was es an Weihnachtsschmuck in der Altstadt gebe, meinte demgegenüber Dieter Seiferlein (Bündnisgrüne). Er zeigte sich als bekennender Befürworter einer Ausnahme. Die vier Hauseigentümer hatten die Lichtervorhänge in der Hoffnung angeschafft, mit der Neufassung der Baugestaltungssatzung könnten sie zugelassen werden. Das Verfahren zog sich dann länger hin als gedacht: insgesamt vier Jahre. In der Zwischenzeit gab es einen Bescheid mit vorübergehender Zulassung. Er war mit Hinweis auf das Satzungsverfahren aber ausdrücklich befristet. 2011 trat die überarbeitete Baugestaltungssatzung für die Rothenburger Altstadt schließlich in Kraft.
Die Hoffnung, Lichtervorhänge in der Altstadt würden auf diesem Weg für den Weihnachtsschmuck zugelassen, erfüllten sich mit dem neuen Regelwerk allerdings dann nicht. Für besagtes Jahr drückte die Verwaltung nochmals die Augen zu und ließ den verbotenen Fassadenschmuck nochmals durchgehen. Aber als die Lichtervorhänge dann 2012 erneut leuchteten, gab es eine offizielle Beanstandung. Mit dem jetzt zur Beratung stehenden Antrag versuchten die Hausbesitzer grundsätzlich eine Ausnahme zu erlangen, was aber schließlich nicht den erhofften Erfolg brachte. -ww-
Schade, daß hier so streng vorgegangen wird. Der Schmuck ist doch sehr dezent.Es passt doch gut zu dem Weihnachtsgeschäft. Ich wundere mich, daß man hier so kleinlich ist.Trotzdem viele Grüße von Ludwigshafen. Ich bin immer gern bei Ihnen in dieser schönen Stadt!