Service vor Ort

Amtsgericht bietet Sprechtag

ROTHENBURG – Dienstleistung nahe am Bürger: Dass das Amtsgericht Ansbach seit der Schließung der Außenstelle Rothenburg regelmäßig einen Sprechtag in der Tauberstadt abhält, ist ein erfreulicher Service.

Ansprechpartner für die Bürger: Diplom-Rechtspfleger Kenny Reuter. Foto: Schäfer

Ansprechpartner für die Bürger: Diplom-Rechtspfleger Kenny Reuter. Foto: Schäfer

Jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat kommt ein Mitarbeiter des Amtsgerichts vor Ort. Diplom-Rechtspfleger Kenny Reuter, ein gebürtiger Mittelfranke, wechselt sich dabei mit seiner Kollegin Stefanie Bauer ab. Im Besprechungsraum im städtischen Verwaltungsgebäude Grüner Markt (Erdgeschoss) haben Bürger an den genannten Tagen jeweils in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr die Möglichkeit, im direkten Kontakt Rechts- und Beratungshilfeanträge und allgemeine Fragen zu gerichtlichen Verfahren zu stellen beziehungsweise zu Zuständigkeiten innerhalb der Behörde.

Beratungshilfe erhält auf Antrag ein Rechtssuchender, der für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens oder im Schlichtungsverfahren nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz Hilfe durch rechtskundige Beratung bedarf – unter bestimmten Voraussetzungen. Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte beziehungsweise Personen möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde. Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.

Das entsprechende Antragsformular kann im Internet heruntergeladen werden. Es liegt auch im Verwaltungsgebäude am Grünen Markt aus – nebst Hinweisblättern. Beratungshilfe ist nur bei einem konkreten rechtlichen (nicht finanziellen) Problem und auch nur nach entsprechender Eigeninitiative möglich. Diese ist nachzuweisen.

Eine Reihe von Unterlagen wird benötigt, ohne die der Antrag nicht bearbeitet werden kann und die dem Gericht bei Antragstellung vorgelegt werden müssen: Personalausweis, Reisepass oder entsprechende ausländische Dokumente. Eventuell bedarf es auch einer Vollmacht, wenn für eine andere volljährige Person oder den Ehegatten Beratungshilfe beantragt wird. Vorzulegen sind auch Unterlagen zum rechtlichen Problem (Bescheide von Behörden, Schriftwechsel, Verträge, Rechnungen, Urteile, Beschlüsse, Nachweis der Eigenini­tia­tive) sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Das können Einkommensnachweise wie Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen sein (bei regelmäßigem Einkommen genügt der aktuelle Nachweis).

Neben der Gewährung von Beratungshilfe ist das Amtsgericht auch für Betreuungs- und Familienverfahren, Registersachen und Zwangsversteigerungen zuständig. In einer immer älter werdenden Bevölkerung spielen die Themen Vorsorge, Patientenverfügung, Vollmacht und rechtliche Betreuung eine immer größere Rolle. Das Alter und schwere Krankheiten machen ein selbstbestimmtes Leben oft schwierig. Für diese Fälle ist es gut, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts umfasst die Stadt Ansbach und den ganzen Landkreis. sis

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