Keine Alternative zum Fällen

Die gesetzlichen Bestimmungen der Baumschutzverordnung setzen Grenzen

ROTHENBURG – Aus der Straßenbaulast und der Verkehrssicherheitspflicht ergibt sich für das Staatliche Bauamt Ansbach mit seinen fünf Straßenmeistereien, eine davon in Rothenburg, die Notwendigkeit einer regelmäßigen Kontrolle der Bäume an den Straßen. Einschließlich Pflege und maßvolles Eingreifen – bis hin zum Fällen des Altbaumes als letzter Ausweg sowie Ersatz- beziehungsweise Ausgleichpflanzungen.

Das Ausmaß ist sichtbar: Der Stamm des alten Baumriesen ist hohl und voller Holzmulm.

Das Ausmaß ist sichtbar: Der Stamm des alten Baumriesen ist hohl und voller Holzmulm.

Die frei stehende Pappel am Chausseehaus mit ihrer mächtigen Krone und den weit ausladenden Ästen gehörte zu den markanten Elementen an der Staatsstraße zwischen Rothenburg und Steinsfeld. Kürzlich rückten Mitarbeiter der Straßenmeisterei Rothenburg mit der Kettensäge an und fällten den stattlichen Baum. Er hatte im Laufe der Jahrzehnte an Vitalität verloren, Triebe waren abgestorben, und der Stamm war von innen komplett ausgehöhlt und somit nicht mehr standsicher.

Es bestand die Gefahr, dass morsche Äste abbrechen oder die Pappel sogar umzukippen droht und auf die Straße beziehungsweise auf den Fuß- und Radweg kippt, erläuterte die Sachgebietsleiterin für Landschaftspflege und Naturschutz beim Staatlichen Bauamt Ansbach, Sandra Eichelberger. Es musste gehandelt werden – auch wenn der Baum gerade den jüngsten Sturm überstanden hat. Denn es war nicht sicher, ob er den nächs­ten übersteht.

Auch am Parkplatz in Bettwar war aus Sicherheitsgründen eine Baumfällung notwendig. Die Linde war aufgrund ihres Alters sowie durch Schädigungen ebenfalls nicht mehr standsicher. Morschungen, Pilzbefall und Trockenschäden setzen den Bäumen zu. Äußere Anzeichen, die auf kranke oder absterbende Bäume hindeuten, sind zum Beispiel auffallend schütterer Wuchs oder Pilzbefall. Besonderes Augenmerk richten die Mitarbeiter der Straßenmeisterei auch auf Bäume, die aus irgend einem Grund schräg stehen. Hier ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie bei einem Sturm oder nach starkem Schneefall eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Die Ergebnisse regelmäßiger Kontrollen durch speziell geschulte Mitarbeiter führen zu der fachlichen Entscheidung, ob ein Baum verkehrssicher ist oder nicht. Die notwändige Maßnahme wie Baumrückschnitt oder Fällung wird darauf hin veranlasst – nach der Baumschutzverordnung, um den Bestand an Bäumen zu wahren. An „geeigneten Standorten“ wird eine Ersatz- oder eine Ausweichpflanzung an einer anderen Stelle vorgenommen.

Das Alt- und Totholz wird weitgehend aufgearbeitet und verwertet für die Hackschnitzelheizung der Straßenmeisterei oder verbleibt in der Natur, wo es von Totholzbewohnern wie Bakterien, Pilzen und Insekten besiedelt und letztendlich zersetzt wird. Besondere Bedeutung haben dabei die Käfer. Borkenkäfer, Prachtkäfer und Bockkäfer. Sie verfügen über massive Mundwerkzeuge und öffnen Pilzen den Zugang zum Holzkörper. Ihnen folgen ihre Räuber, wie Ameisenbuntkäfer, die mit ihren extrem flachen Körpern ebenfalls an das Leben im Holz und in Gangsystemen angepasst sind.

Die Mitarbeiter der Straßenmeisterei hatten eine Baumfällgenehmigung.   Fotos: Schäfer

Die Mitarbeiter der Straßenmeisterei hatten eine Baumfällgenehmigung. Fotos: Schäfer

Mit fortschreitender Zersetzung wandelt sich das Artenspektrum. So gibt es Pilzmücken, die sich nur an den Lamellen frischer Blätterpilze entwickeln können, während manche Käferarten nur an harten Baumschwämmen auftreten. In der sich anschließenden Mulmphase folgen Palpenkäfer, Fliegenlarven und Schimmelkäfer. Mit dem Bodenkontakt des liegenden Stammes werden die typischen Holzbesiedler langsam verdrängt, und Bodentiere wie Asseln, Milben, Schnecken und schließlich Regenwürmer stellen sich ein.

Die 23 Mitarbeiter der von Jürgen Schuh geleiteten Straßenmeisterei in Rothenburg sind Teil des Staatlichen Bauamtes Ansbach. Es ist eines von 22 staatlichen Bauämtern in Bayern, die aus den früheren Staatlichen Hochbauämtern und Straßenbauämtern hervorgegangen sind. Fünf Straßenmeistereien, wovon zwei (Rothenburg und Uffenheim) in Kooperation geführt werden, sorgen für einen wirtschaftlichen Betriebsdienst. Das Staatliche Bauamt Ansbach betreut in Westmittelfranken mit den Landkreisen Ansbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen und der kreisfreien Stadt Ansbach 331 Kilometer Bundesstraßen, 1010 Kilometer Staatsstraßen und 500 Kilometer Kreisstraßen – mit 622 Brücken und 158 Stütz- oder Lärmschutzwänden. Der Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Rothenburg umfasst 137 Kilometer Staats- und 132 Kilomter Kreisstraßen und erstreckt sich von der Landesgrenze zu Baden-Württemberg im Westen, der Landkreisgrenze zum Landkreis Neustadt im Norden, im Osten bis Lehrberg und im Süden bis Wörnitz.

Die Straßenwärter haben viel zu tun und sollen manchmal überall gleichzeitig sein. Etwa beim Winterdienst. Unabhängig vom Wetter haben sie das ganze Jahr über Saison. Die Mannschaft kümmert sich um alles, was man als Verkehrsteilnehmer auf oder an der Straße sieht. Dazu gehören der Auf- und Abbau von Schnee- und Amphibienzäunen, Gehölzpflege, Mäharbeiten, Erneuern von Fahrbahnmarkierungen und Schutzplanken. Auch das Flicken der Löcher im Aspahlt, Bankettregulierung, Warten von Verkehrszeichen, Brückenbauwerken und Ampelanlagen stehen an. Trotz hohem Maschinen- und Fahrzeugeinsatz müssen die Straßenwärter zupacken können und körperlich belastbar sein. sis

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*