Personelle Entscheidungen
Neue gesetzliche Vorgaben zur Umsatzbesteuerung – Erwarteten Mehraufwand abfedern
ROTHENBURG – Spätestens vom Jahr 2021 an müssen Landkreise, Städte und Gemeinden Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Die Auswirkungen sind erheblich. Noch gibt es eine Schonfrist.
„Mehrwertsteuersytemrichtlinie“ – schon das Wort ist ein Ungetüm. Und auch in der Praxis birgt der in Brüssel erdachte Begriff schwere Kost. Mit spürbaren Auswirkungen für die Verwaltung, aber auch für den Bürger, der am Ende alles bezahlt. Die Umsatzsteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Mehrwertsteuer genannt, fiel bei der öffentlichen Hand bisher nur für gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten an.
Dagegen sieht besagte Richtlinie der Europäischen Union bereits seit geraumer Zeit eine deutlich umfassendere Steuerpflicht vor. Ausgenommen sind nur noch hoheitliche Dienstleistungen der Kommunen, also etwa das Meldewesen oder Bauangelegenheiten. Das bedeutet, dass die Kommune künftig für jeden einzelnen Vertrag und jeden Vorgang, vom Vereinszuschuss über die Mittagsbetreuung bis zur Wohnungsvermietung überprüfen muss, ob und in welchem Umfang dafür Umsatzsteuer zu entrichten ist.
Auf die Rechnung aus der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kommen dann schlimmstenfalls obendrauf auch noch die 19 Prozent für den Bundesetat, so dass sich die Kosten für den Bürger als Endverbraucher deutlich erhöhen. Andererseits bietet sich im Rahmen der Zusammenarbeit von juristischen Personen der öffentlichen Hand die Chance, dass bisher als umsatzsteuerbar qualifizierte Tätigkeiten nicht mehr der Umsatzbesteuerung unterliegen.
Die Stadt Rothenburg wendet die neue Regelung in der aktuellen Phase der hohen Investitionen schon an und hat die Kämmerei um eine Halbtagsstelle aufgestockt für die zusätzlich anfallende Arbeit. Die Verwaltung nutzt bereits die Vorteile der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So konnte sie schon bei der Mehrzweckhalle den Vorsteuer-Abzug geltend machen und letztlich dadurch 800000 Euro einsparen, wie es heißt. Die Stadt wollte sich außerdem rechzeitig eine qualifizierte Steuerfachkraft für das komplexe Themengebiet sichern, bevor andere Städte und Gemeinden den Arbeitsmarkt leerfegen. Insgesamt ergibt sich durch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung ein personeller Mehraufwand.
Weitere Personalaufstockung: Für den neuen Hochschul-Campus im umgebauten Luitpoldschulhaus, wo im April ein Teilbetrieb beginnt, schafft die Stadt eine Hausmeisterstelle in Teilzeit. In der Bauverwaltung wird eine 2016 eingerichtete Projektstelle in Teilzeit für die verwaltungsmäßige Bewältigung der Baußnahmen verlängert – für die Dauer von zwei weiteren Jahren. Die Stadt will bei Bauvorhaben künftig mit weniger Fremdvergaben auskommen. Im baulichen Sektor wachsen die Zusatzanforderungen weiter und werden bürokratisch komplizierter. Zwei Beispiele: Es werden zusätzliche Prüfanwendungen verlangt und das Vergaberecht wird immer noch stärker spezialisiert.
In der Sozialverwaltung stockt die Stadt eine Halbtagsstelle auf und macht eine dreiviertel Stelle daraus – für die Dauer von zwei weiteren Jahren. Der personelle Mehraufwand wird mit der Koordinierung der Flüchtlingsintegration begründet, die zu den Aufgaben von Irmgard Fischer gehört, zuständig für Soziales und Gemeinwesen bei der Stadt.
Im Reichsstadtmuseum wird eine neue Projektstelle mit 50 Prozent Teilzeit geschaffen – befristet für die Dauer von zwei Jahren und vorbehaltlich der staatlichen Förderzusage von rund 130000 Euro. Die Stadt müsste einen Anteil von 10 Prozent selber tragen. Der Grund für die Zusatzbeschäftigung: Es geht um die Vorbereitung der Themenjahre 2020 und 2021 zum pittoresken Rothenburg. Sowohl im Reichsstadtmuseum als auch im Mittelalterlichen Kriminalmuseum sind Sonderausstellungen samt musikalischen und kulturellen Begleitprogrammen zum Rothenburg des 19. Jahrhunderts vorgesehen. sis
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