Jetzt nur noch drei Gruppen

Hin und Her um Kindertagesstätten-Projekt – UR-Antrag für Gemeindehaus fiel durch

ROTHENBURG – Kommando zurück: Statt viergruppig wird die zusätzlich erforderliche Kindertagesstätte im Heckenacker nur noch dreigruppig gebraucht. Die Bedarfszahlen haben sich geändert. Ein Neubau an der Heckenackerstraße scheint dennoch unumgänglich zu sein. Jedenfalls hat der Stadtrat das Projekt nun in abgespeckter Form auf den Weg gebracht.

Dabei wird für das in seiner ursprünglichen Funktion weitgehend ungenutzte evangelische Gemeindehaus seit Jahren eine neue Bestimmung gesucht. Die Kirchengemeinde St. Jakob wäre froh gewesen, wenn die jetzt doch merklich reduzierte Einrichtung unterzubringen gewesen wäre oder wenn nach Abriss auf dem Gelände ein Neubau entstanden wäre. Das dort bereits vorhandene Kinderbetreuungs-Angebot hätte dadurch eine Ergänzung erfahren.

Für die Fraktion der Unabhängigen Rothenburger (UR) hatte Stadträtin Susanne Landgraf vor diesem Hintergrund beantragt, erneut zu prüfen (weil im vergangenen Herbst bereits geschehen), ob sich die benötigte Kindertagesstätte am bereits bestehenden Kindergarten Heckenacker verwirklichen ließe. Sie begründete das mit den neuen Vorzeichen nach Reduzierung der Planung von vier auf drei Gruppen (zwei für Krippenkinder und eine reguläre Kindergartengruppe). Daraus resultierten für den Neubau der Kita am Herterichweg neue Gesichtspunkte, die bisher keine Berücksichtigung finden konnten, betonte sie. Die UR bitte die Verwaltung um die Prüfung einer Anbindung an den bestehenden Kindergarten Heckenacker. Sollte ein Umbau problematisch oder unmöglich sein, könne auch an Abriss und Neubau gedacht werden. Für beide Seiten, Stadt und Kirchengemeinde, habe das erhebliche Vorteile.

Vier Pluspunkte zählte die UR auf: Die Stadt könne am Herterichweg drei Grundstücke zusätzlich verkaufen. Für die neue (erweiterte) Kindertagesstätte könnten Synergieeffekte genutzt werden, weil die Infrastruktur einer Kindertagesstätte mit Spielplatz und Garten bereits vorhanden sei. Das Gemeindehaus würde einer sinnvollen Nutzung zugeführt. Einem Verdrängungswettbewerb bestehender Kindergärten in Rothenburg würde so vorgebaut. Für ein solches Umsteuern sei es einfach zu spät, denn das erfordere eine komplette Umplanung. Die Förderanträge samt der Planunterlagen müssten aber bis Ende des Monats bei der Regierung von Mittelfranken eingehen und man würde riskieren, hier andernfalls sämtliche staatliche Zuwendungen zu verlieren, gab Oberbürgermeister Walter Hartl (parteilos) in der jüngsten Stadtrats-Sitzung zu verstehen.

Die letzten Weichen für einen Neubau an der Heckenackerstraße waren deshalb bereits im Stadtrats-Ferienausschuss sozusagen im Eilverfahren gestellt worden. Bürgermeister Kurt Förster (SPD), der die Sitzung des Ferienausschusses geleitet hatte, verwies darauf, dass für ein Projekt auf dem Areal der Kirchengemeinde zu wenig Platz und vor allem auch zu wenig Freiflächen vorhanden seien.

Es müsse abgesehen davon der Fertigstellungstermin Ende 2014 zwingend eingehalten werden, betonte stellvertretender Stadtbaumeister Alfred Baum in der Sitzung. UR-Fraktionssprecher Hermann Schönborn sprach im Zusammenhang mit der geplanten Kindertagesstätte von einer vertrackten Angelegenheit.

Gemeindehaus Heckenacker: Ließen sich Gebäude oder Grundstück gut nutzen?               Fotos: Weber

Gemeindehaus Heckenacker: Ließen sich Gebäude oder Grundstück gut nutzen? Fotos: Weber

Vor acht Wochen sei noch fest von vier benötigten Gruppen ausgegangen worden und es sei vor dem Hintergrund von Zeitdruck eine hemdsärmelige Vergabe der Planung an einen auswärtigen Architekten erfolgt. Jetzt sei plötzlich nur noch von drei Gruppen die Rede. Rechtsrat Michael Sommerkorn wies den Vorwurf der hemdsärmeligen Vergabe mit Hinweis auf das unterhalb des VOF-Verfahrens liegende Limit zurück. Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelt sowohl die Ausschreibung als auch die Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in der Bundesrepublik. Architekten- oder Ingenieurleistungen, aber auch die Kunst am Bau fällt hierunter.

Aufträge für Dienstleistungen (insbesondere Architekten- und Ingenieurleistungen) nach VOF müssen erst dann europaweit ausgeschrieben werden, wenn das geschätzte Honorarvolumen ohne Umsatzsteuer 200000 Euro erreicht. Bei losweiser Vergabe gelten niedrigere Sätze. Aus seiner Sicht sei es einfach nicht in Ordnung, ein solches Vergabeverfahren ohne Ausschreibung durchzuführen, betonte Schönborn. Man sei unter Zeitdruck gestanden, sagte der Oberbürgermeister und diese Situation sei nicht von der Verwaltung verursacht worden.

Gegen fünf Stimmen (UR sowie Brigitte Klingler von der FRV und der fraktionslose Fritz Sommer) wurde der Antrag der UR schließlich abgelehnt. CSU-Fraktionssprecher Dr. Wolfgang Scheurer unterstrich daraufhin, es sei ausdrücklicher Wunsch der Union, dass in solchen Fällen Rotenburger Büros angefragt würden. Oberbürgermeister Walter Hartl betonte, immer wieder werde das getan. Die Verwaltung werde demnächst eine entsprechende Auflistung vorlegen und dies untermauern.

UR-Stadträtin Susanne Landgraf kritisierte, immer wieder werde von Zeitdruck gesprochen. Aber schließlich sei doch seit langem bekannt, dass die entsprechende Zahl an Kinderbetreuungsplätzen zum 1. August 2013 zur Verfügung stehen müsse, weil Eltern einen Rechtsanspruch darauf haben. Außerdem bezweifelte sie, dass auf dem kirchlichen Areal im Heckenacker wirklich der Platz nicht ausreiche für die jetzt denkbare Ergänzung.

Die Stadtverwaltung geht nach Gesprächen mit den Trägern der örtlichen Kindertageseinrichtungen davon aus, dass nach Stand September dieses Jahres „rund 13“ über Dreijährige Kinder am 1.September 2014 keinen Platz haben. Eine Regelgruppe (statt der ursprünglich geplanten zwei) würde zum einen ausreichen und zum andern keinen unnötigen Verdrängungswettbewerb auslösen.

Mit der Vorgabe, dass ein Anbau an den Neubau an der Heckenackerstraße angefügt werden könnte, falls zusätzlicher Bedarf entstehen, sollen die Planungen fortgeführt werden. Das besagte Kindertagesstättenprojekt komme durch die eine Gruppe weniger eine halbe Million Euro billiger. Statt rund drei Millionen Euro wird nun mit voraussichtlich 2,5 Millionen Euro Gesamtkosten zu rechnen sein. Der Beschluss, den Neubau weiterzuverfolgen, erging schließlich einstimmig.

Dekan Hans-Gerhard Gross erklärte auf Nachfrage unserer Redaktion am vergangenen Wochenende: „Wir haben das Gemeindehaus Heckenackerschon bei einer Begehung am 7. November vergangenen Jahres für eine künftige Nutzung als Kindertagesstätte angeboten. Klar war allen Beteiligten, dass das Haus in seinem Bestand dafür nicht geeignet ist und entweder umgebaut oder sogar abgerissen werden müsste, um Platz für einen geeigneten Neubau zu machen.“ Die Stadtverwaltung habe einige Wochen später mitgeteilt, dass das Gemeindehaus aus Platz- und Kostengründen keine Option sei. Von der Kirchengemeinde St. Jakob sei der Gedanken auch nicht weiter verfolgt worden. Ob das Haus beziehungsweise der Platz für die nun kleinere Variante der Kindertagesstätte geeignet sein könnte, müsste noch geprüft werden: „Wir stehen auf jeden Fall zu unserem Angebot.“ -ww-

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