Grüngürtel klar definiert

Stadtverwaltung und OB antworten auf Alt-Rothenburg-Vorwürfe

ROTHENBURG – Mit einer umfassenden schriftlichen Erklärung weist die Stadtverwaltung zurückliegende Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Ärztehausprojekt zurück. Der Verein Alt-Rothenburg hatte in einer Stellungnahme betont, die Bausubstanz des Wiederaufbaus und der Grüngürtel seien schutzlos ausgeliefert und er sei an den Verfahren gar nicht beteiligt worden.

Oberbürgermeister Walter Hartl nennt das vorliegende Papier eine Klarstellung und gibt zu verstehen, dass es ihm wichtig ist, damit auf die Behauptungen zu reagieren und sie geradezurücken. Vor dem Bauausschuss des Stadtrats nutzte er die Gelegenheit, dies mündlich zu tun, wobei er Bezug nahm auf die schriftliche Mitteilungs-Vorlage.

Darin heißt es, seit 1902 gebe es bei der Stadt Rothenburg Regelwerke, welche als Ziel den besonderen Schutz der Altstadt haben. Mit der Baugestaltungssatzung (zuletzt aktualisiert Ende März 2011) seien besonders schutz­würdige Bereiche kenntlich gemacht und benannt worden.

Seit 1973 steht der Bereich der Altstadt und der Streifen vor der Mauer per Baugestaltungssatzung unter besonderem Schutz. Fotos: Weber

Seit 1973 steht der Bereich der Altstadt und der Streifen vor der Mauer per Baugestaltungssatzung unter besonderem Schutz. Fotos: Weber

In insgesamt acht Bauausschuss-Sitzungen zwischen Mitte Juli 2008 und Mitte März 2011 sei das Thema vor der Beschlussfassung im Bauausschuss behandelt worden, betont der Oberbürgermeister und verweist auf die genaue schriftliche Auflistung. Bei diesen Beratungen seien selbstverständlich sowohl der Verein Alt-Rothenburg als auch der damalige Stadtheimatpfleger Eduard Knoll vollumfänglich eingebunden gewesen. Auf die fachlich begründeten Anregungen des Stadtheimatpflegers sei umfassend eingegangen worden, heißt es in der schriftlichen Entgegnung. Seine Stellungnahme, die erstmalig die Bauten des Wiederaufbaus für die Satzung besonders darstellt und explizit in die Satzung aufnimmt, sei nahezu wortgleich in den Satzungstext aufgenommen worden.

An den Beratungen seien neben dem damaligen Stadtheimatpfleger auch Dr. Karl-Heinz Schneider, der jetzige Alt-Rothenburg-Vorsitzende, als auch Peter Nedwal beteiligt gewesen und auf deren eingebrachte Anregungen sei synoptisch mit einer Würdigung eingegangen worden. Dem Verein Alt-Rothenburg müsse deshalb bewusst sein, dass die Aussage, für den Umgang mit der Bausubstanz des Wiederaufbaus gebe es „keine Lösung“ und dieser sei „schutzlos“, schlicht und ergreifend falsch sei. Gleiches gelte für den Grüngürtel um die Stadt. In der Baugestaltungssatzung sei seit 1973 der besonders schutzwürdige Bereich Altstadt und der Bereich um die Altstadt, insbesondere der Grüngürtel, ausdrücklich definiert. In der Satzung von 1973 heiße es: „Diese Verordnung gilt für den Bereich der Wehranlagen sowie innerhalb des Grüngürtels um die Wehranlagen, begrenzt durch …. Bezoldweg, Hornburgweg, Topplerweg und Friedrich-Hörner-Weg.“

Bei der Satzungsänderung 2011 sei der Schutzbereich im Bauausschuss ausdrücklich diskutiert und um den in der Denkmalliste als Ensemble diskutierten Bereich im Süden erweitert worden. Allerdings habe sich dadurch nichts an der sonstigen Begrenzung geändert. Eine Erweiterung nach Norden oder Osten sei zu keiner Zeit zur Debatte gestanden und sei auch von keiner Seite angeregt worden.

Die Aussage, es gebe keine Lösung für den Umgang mit dem Grüngürtel und dieser sei „schutzlos“, sei ersichtlich falsch. Seit Jahrzehnten sei dessen Schutzbereich eindeutig definiert. Im Übrigen sei auch aus Plänen von 1936 und 1829 ersichtlich, dass der in den Baugestaltungssatzungen seit 1973 festgelegte Schutzbereich sinnvoll definiert wurde und deshalb auch über Jahrzehnte nicht beanstandet beziehungsweise in Frage gestellt wurde.

Zum Vorwurfe der mangelhaften Beteiligung des Vereins Alt-Rothenburg wird angemerkt, dem Vorsitzenden besagten Zusammenschlusses gehe die Einladung des Bauausschusses kraft Amtes zu. Zusätzlich werde die Einladung zu öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses schon seit langer Zeit über einen Mail-Verteiler unter anderem an den Schriftführer des Vereins weitergeleitet. Auch würden die einzelnen Tagesordnungspunkte über das Ratsinformationssystem öffentlich bekanntgemacht.

Es bleibe festzustellen, dass der Verein Alt-Rothenburg die Möglichkeiten zur Beteiligung kaum wahrnehme. Beispielhaft erwähnt wird in diesem Zusammenhang ein Fall aus der jüngeren Vergangenheit. Im Rahmen der Namensvergabe für die Gehwege in der und um die Altstadt sei dem Verein eine Vorschlagsliste der Stadt mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt worden. Es sei keine Antwort auf dieses Schreiben gekommen. Weder zur schriftlichen Erklärung noch zur Äußerung des Oberbürgermeisters gab es bei der Sitzung eine Wortmeldung. -ww-

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