Ja mit der doppelten Verneinung
Stimmzettel für das Bürgerbegehren am 2. März zur Mehrzweckhalle im Entwurf fertig
ROTHENBURG – Etwas kompliziert, um nicht zu sagen verwirrend, mutet der Stimmzettel für den Sonntag, 2. März, in Rothenburg an. Dabei hat der Wähler mit seiner Stimme doch über die relativ einfache Frage zu entscheiden: Soll die Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung am Friedrich-Hörner-Weg nun gebaut werden oder nicht.
Der Teufel steckt im Detail, auch bei dieser scheinbar klaren Ausgangslage. Aus dem einen Bürgerentscheid sind inzwischen rein formal zwei geworden. Dem Bürgerbegehren „Kein Bau einer Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung am Friedrich-Hörner-Weg“ steht bei der Abstimmung nämlich das genau entgegengesetzte Ratsbegehren „Bau einer Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung am Friedrich-Hörner-Weg gegenüber. „Sind Sie dafür, dass die Stadt eine Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung am Friedrich-Hörner-Weg (Flurnummern 1334, 1334/1 und auf einer Teilfläche von Flurnummer 1349) errichtet und die hierfür erforderlichen Schritte eingeleitet werden,“ lautet bei diesem Ratsbegehren die Frage. „Sind Sie dafür, dass auf den Grundstücken mit den Flurnummern 1334, 1334/1 und auf einer Teilfläche von Flurnummer 1349 am Friedrich-Hörner-Weg keine neue Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung oder andere Gebäude errichtet werden,“ wird beim Bürgerbegehren gefragt. Ein Ja dazu würde bedeuten, dass kein solches oder anderes Projekt an besagter Stelle gewünscht wird, ein Nein das Gegenteil.
Zu beiden Fragen darf der Wähler jeweils sein Kreuz setzen und sich damit entweder für ein Ja oder für ein Nein entscheiden. Vielleicht ganz interessant zu wissen: Er kann seinen Stimmzettel selbst dann nicht ungültig machen, wenn sich das von ihm Angekreuzte unter dem Strich diametral widersprechen sollte und demzufolge wenig Sinn macht.
Am Ende gilt die Variante als angenommen, die die einfache Mehrheit auf sich vereinigen kann und mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten. Im Fall Rothenburg wäre das ein Fünftel von etwas über 9000 Wählern oder rund 1800. Zum ersten Mal übersteigt die Zahl der Wahlberechtigten in der Tauberstadt diesmal übrigens die 9000er Marke. Das hängt mit der EU-Eingliederung Rumäniens, Bulgariens und Kroatiens zum zurückliegenden Jahreswechsels zusammen. Zuletzt betrug die Zahl der Wahlberechtigten genau 9027. Allerdings ändert sich das laufend durch Zu- und Abgänge.
Sollte sich zeigen, dass bezüglich der einfachen Mehrheit und der damit verbundenen 20-Prozent-Hürde nur das erstere oder weder das eine noch das andere erreicht ist, kommt die auf dem Stimmzettel ebenfalls aufgeführte Stichfrage zum Tragen. „Falls beide Bürgerentscheide eine Mehrheit erhalten. Welche Entscheidung soll dann gelten,“ wird deshalb abschließend gefragt. Der Wähler darf in diesem Fall nur noch ein Kreuz setzen und muss sich definitiv entscheiden, ob er für den „Bau einer Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung am Friedrich-Hörner-Weg“ ist oder ob er sich lieber jener Haltung „Kein Bau einer Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung am Fried-rich-Hörner-Weg“ anschließen möchte. Bei der Stichwahl gilt dann im Übrigen endgültig die Version mit der einfachen Mehrheit als angenommen. In diesem Fall entfällt das 20-Prozent-Quorum ersatzlos.
Oberbürgermeister Walter Hartl und Rechtsrat Michael Sommerkorn betonen, entgegen aller Unterstellungen und Vorhaltungen sei der Stadt Rothenburg an einem absolut fairen Verfahren beim Bürgerentscheid gelegen. Tricksereien, die in irgendeiner Richtung etwas erschweren, werde es nicht geben, unterstreichen sie übereinstimmend. Es solle im Gegenteil an den Eckpunkten zur Durchführung wesentlich mehr getan werden als erforderlich. Für Bürgerentscheide ist nämlich das Kommunalwahlrecht nicht unmittelbar anwendbar. Eine Satzung zur Durchführung des Bürgerentscheids fehlt. Die Verwaltung schlägt vor, formal einen Abstimmungsleiter (Oberbürgermeister Walter Hartl) und einen Stellvertreter (Ordnungsamtschef Roland Pfaffelhuber) zu bestellen. Außerdem soll der Wahlgang in weiteren Punkten wesentlich über das Muss hinaus so ausgestaltet und begleitet werden, dass Gegner und Befürworter gleichermaßen zum Zug kommen können. Das betrifft beispielsweise sowohl die Bekanntmachung als auch die Briefwahl und die Wahllokale und deren Öffnungszeit. Donnerstag Abend hatte in diesen Punkten zum Bürgerentscheid der Stadtrat das letzte Wort.
Ordnungsamts- und Wahlamtschef Roland Pfaffelhuber räumt im Gespräch mit unserer Redaktion ein, dass der Stimmzettel ein Kapitel für sich ist. Aber dazu habe die Formulierung beim Bürgerbegehren den Anlass gegeben. Der Wahlamtschef spricht in diesem Zusammenhang von jener doppelten Verneinung: „Wer will, dass gebaut wird, müsste nein ankreuzen.“ Außerdem sei die Rede von anderen Gebäuden. Damit wiederum wären aus der Sicht der Stadtverwaltung beispielsweise auch die Toiletten für die Bustouristen gemeint, die ja auf jeden Fall irgendwo in diesem Bereich vor den Toren verwirklicht werden müssten, falls sie nicht, wie das ausdrücklich geplant ist, Teil des Hallenprojektes werden können.
Organisiert werden soll die Abstimmung am Sonntag, 2. März, wie jede andere Wahl. Das heißt beispielsweise, den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gehen rechtzeitig vor dem Urnengang schriftlich Wahlbenachrichtigungen zu. „Normalerweise würde eine kleine amtliche Bekanntmachung in der Tageszeitung genügen,“ betont Rechtsrat Sommerkorn. Das hätte aber zur Folge, dass für das Quorum die Latte noch höher läge als sie ohnehin schon liegt. „Wir möchten uns an das Verfahren wie bei jeder Wahl halten, obwohl wir das nicht müssten,“ betont der Oberbürgermeister und kündigt Großzügigkeit an.
Auch beim Bürgerentscheid soll demnach die bekannte Einteilung mit den 13 Wahllokalen in Rothenburg gelten. Je nach Bedarf sollen weitere rein rechnerische Lokale (bei anderen Urnengängen sind es zuletzt drei gewesen, es könnten aber auch mehr oder weniger werden) für die Briefwahl kommen. „Wir wollen den Wähler ja nicht zusätzlich verwirren,“ betont Roland Pfaffelhuber ausdrücklich und sieht bei dieser Abstimmung im Eingespielten und Gewohnten einen nicht zu unterschätzenden Faktor.
Er und seine Mitarbeiter stecken längst in den weiteren Vorbereitungen des Urnengangs vom 2. März. Parallel dazu geht aber der Blick schon zwei Wochen weiter. Dann finden ja auch in Rothenburg die Kommunalwahlen statt, bei denen insgesamt fünf Gruppierungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat zur Wahl ans Herz legen. Da gilt es den Wahlzettel zu gestalten. Auch hier sind die Vorbereitungen schon weit gediehen und das Konzept steht so weit, dass es nur noch da und dort kleine Veränderungen geben wird.
Der Stimmzettel für das Bürgerbegehren ist im Übrigen nicht „auf dem Mist“ der Verwaltung im Rothenburger Rathaus gewachsen. Er ist zu ganz wesentlichen Teilen angelehnt an das Muster aus dem bayerischen Innenministerium. Der Kommentar eines Fachmannes dort gibt hier den Rahmen vor. Ministerialrat Cornelius Thum gilt als Experte und anerkannter Ratgeber auf diesem Gebiet. Der Entwurf ist bereits mit der Rechtsaufsicht abgestellt. Den Stadträtinnen und Stadträten war er bei der gestrigen Sitzung als Tischvorlage an die Hand gegeben.
Insgesamt wird der Bürgerentscheid nach den Schätzungen der Verwaltung rund 10000 Euro kosten. 96 Helfer werden in den Wahllokalen für durchgehende Präsenz und für reibungslosen Ablauf sorgen. Sie erhalten für ihren Dienst (neben einem Freizeitausgleich für die öffentlich Bediensteten) ein Erfrischungsgeld von 25 Euro. Bei der Kommunalwahl 14 Tage später beträgt diese kleine finanzielle Anerkennung 30 Euro am Wahltag und 20 Euro am Tag nach der Wahl (beim Auszählen). -ww-
“ Sochd bloes nämer nix “ .
Wer diesen Satz verinnerlicht hat,
wird sich beim Entscheid schwertun .
Dabei ist die Frage doch recht einfach .
Sind Sie dafür, dass wir dagegen sind ?